Denkmalpflegerische Grundsätze
Für erhaltene historische Fenster an Baudenkmälern gelten folgende Grundsätze:
Originalfenster gehören zum wesentlichen Bestand eines jeden Baudenkmals, ihr Zeugniswert ist durch
keine Nachbildung auch nur annähernd zu ersetzen. Sie sind daher zu reparieren, soweit dies technisch möglich ist.
Wärmedämmung ist kein Selbstzweck, sie sollte nur dann ausgeführt werden, wenn sie wirtschaftlich
vertretbar ist. Sie darf nur so ausgeführt werden, dass sie den Bestand nicht gefährdet. Dazu bietet sich in
der Regel die Ergänzung durch vorgesetzte Zweitfenster oder der Umbau in ein Kastenfenster an. Bei
ausreichenden Flügelholzbreiten können die erhaltenswerten einfachverglasten Fenster mit äusseren
Aufdoppelungen ergänzt werden. Dadurch wird der Einbau von Isoliergläsern und Dichtungen möglich.
Ersatzfenster, die anstelle erhaltenswerter aber nicht erhaltungsfähiger historischer Originale treten,
müssen sich in Material und Gestaltung sowie in der Funktion der Beschläge exakt an ihrem Vorbild
orientieren, um möglichst viel der historischen Aussage zu überliefern und eine gute Integration in die
Gesamtheit eines historischen Gebäudes und seines Alterungsprozesses zu erreichen. Als Werkstoff für
den Ersatz historischer Holzfenster kommt demnach nur das authentische Material Holz in Frage.